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Joachim Weiss Dipl.-Ing. (FH) Architekturbüro
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Junkerstrasse 57 |
D-78266 Büsingen |
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Tel.: +49 7734-936 44 29 |
Mob.: +49 174 299 17 89 |
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Zweitadresse: Junkerstraße 57 CH-8238 Büsingen
Tel.: +41 52 533 42 58 Mob.: +41 79 544 99 62
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Wir erstellen Wertermittlungs-Gutachten von Liegen-schaften im öffentlichen sowie im privaten Interesse. Unsere Dienstleistungen erbringen wir für Privatkunden, Geschäftskunden, Bankinstitute, Behörden und Gerichte. Dabei handelt es sich schwerpunktmäßig um die Erstellung von Wertgutachten. Durch Kooperation mit anderen Sachverständigen, sind wir in der Lage auch fachübergreifende Aufgabenstellungen zu lösen oder weiterzuleiten.
Wir bewerten • Eigentumswohnungen / Teileigentum • Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser • Reihenhäuser • Doppelhaushälften
Wir arbeiten • weisungsfrei • gewissenhaft • unparteiisch • unabhängig
Unsere Leistungen
Wertexpertise / Marktwerteinschätzung Gutachten in reiner Tabellenform. Diese Marktwertschätzung wird anhand der vom Auftraggeber mitgeteilten Unterlagen bzw. Daten vorgenommen. Die Feststellung des Marktwertes beruht nicht auf einer Immobilienbewertung gemäß BauGB (§ 194) sondern stellt eine überschlägige Schätzung des Marktwertes in Anlehnung an die ImmoWertV und WertR dar.
Kurzgutachten Das Kurzgutachten beinhaltet eine Lagebeschreibung, eine Beschreibung der Grundstücksmerkmale sowie eine Gebäudebeschreibung – jeweils in Kurzform. Baumängel und Schäden werden – soweit sie augenscheinlich bei der Ortsbesichtigung erkennbar sind – wertmäßig berücksichtigt. Lasten und Beschränkungen (zweite Abteilung des Grundbuchs) können im Kurzgutachten nicht berücksichtigt werden. Die Bewertung erfolgt nach der Immobilienwertermittlungsverordnung gemäß BauGB (§ 194).
Standartgutachten DEKRA-Qualitätsstandard In diesem Gutachten werden die Lage, die Grundstücksmerkmale sowie die baulichen Anlagen und Außenanlagen detailliert beschrieben. Die öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Gegebenheiten werden berücksichtigt. Zum Umfang des Standardgutachtens gehören detaillierte Erläuterungen zu den gewählten Wertermittlungsverfahren und zu den einzelnen Wertermittlungsansätzen. Begünstige Rechte und Lasten sowie Lasten und Beschränkungen (zweite Abteilung des Grundbuchs) werden wertmäßig berücksichtigt. Die Wertermittlung erfolgt nach § 194 BauGB, nach der Immobilienwertermittlungsverordnung sowie der zum Zeitpunkt der Wertermittlung gültigen Richtlinien.
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